Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Vertragsbedingungen im Rahmen von Webdesignverträgen &

Online-Marketing Maßnahmen,

 

die zwischen

NEUE MEDIA MARKETING, Reichenbachstr. 59, 70372 Stuttgart

 

– im Folgenden „Auftragnehmer“

 

und

dem Kunden – im Folgenden „Auftraggeber“ – geschlossen werden.

 

  • 1 Geltungsbereich

Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Online-Marketer (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) gelten ausschließlich die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer Neue Media Marketing stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

Folgende AGBs sind Bestandteil für alle zwischen dem Auftragnehmer Neue Media Marketing und seinem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge. Die Geschäftsbedingungen sind vereinbart, wenn der Auftraggeber ihnen nicht unverzüglich nach dem Zugang (spät. binnen 3 Werktagen) widerspricht. Fremde Einkaufsbedingungen gelten nur, soweit sie diesen AGBs entsprechen. Diese AGBs gelten im Übrigen ferner für die per Fax oder E-Mail nach Vertragsschluss zugesandten Zusatz- und Änderungsaufträge.

 

  • 2 Angebot und Abwicklung
  • Der vor Beginn jeder kostenverursachenden Maßnahme wird dem Auftraggeber durch den Auftragnehmer Neue Media Marketing in schriftlicher oder mündlicher Form ein Angebot unterbreitet, welches durch den Auftraggeber freigegeben werden muss.
  • Kleinere Aufträge, also Aufträge mit einem Nettowert bis zu 250,- € sowie Aufträge im Rahmen laufender Projekte bedürfen keiner Unterbreitung von Kostenvoranschlägen und somit auch keiner vorherigen Genehmigung.
  • Der Auftragnehmer Neue Media Marketing ist berechtigt, die Arbeiten einem Dritten zu übertragen oder eben selbst auszuführen.

 

  • 3 Leistungspflichten des Auftragnehmers Neue Media Marketings
  • Der Auftragnehmer Neue Media Marketing erstellt zunächst ein Pflichtenheft für die Website / Online-Marketing-Maßnahmen. Grundlage des Pflichtenhefts sind die Vorgaben des Auftraggebers hinsichtlich des Umfangs, der Funktionalität und der Struktur der Website. Bei der Entwicklung und Konkretisierung der Vorgaben des Auftraggebers wird der Auftragnehmer Neue Media Marketing den Auftraggeber in angemessener Weise unterstützen.
  • Das Pflichtenheft ist nach Erstellung dem Auftraggeber vorzulegen. Der Auftraggeber hat das Pflichtenheft innerhalb von einer Woche nach Erhalt gegenüber dem Auftragnehmer Neue Media Marketing schriftlich freizugeben.
  • Lehnt der Auftraggeber das Pflichtenheft des Auftragnehmers Neue Media Marketings in jeweils wesentlich geänderter, den Wünschen des Auftraggebers Rechnung tragender Version mehr als drei Mal ab, so hat der Auftragnehmer Neue Media Marketing das Recht, den Vertrag zu kündigen und die für die Konzeptentwicklungsphase anteilig vereinbarte bzw. eine angemessene anteilige Vergütung zu verlangen.
  • Erfolgt keine Freigabe und fehlt es an einer Ablehnung bestimmter Merkmale des Pflichtenhefts, so kann der Auftragnehmer Neue Media Marketing auf der Basis des nicht freigegebenen Pflichtenhefts mit der Erstellung der Website / Online-Marketing-Maßnahmen fortfahren.
  • Soweit die Beschaffung von Inhaltselementen der Website nicht gemäß § 5 Abs. 5 Sache des Auftraggebers ist, verpflichtet sich der Auftragnehmer Neue Media Marketing diese Elemente zu beschaffen sowie die betreffenden Nutzungsrechte im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu erwerben.
  • Nach Abnahme der fertiggestellten Website ist der Auftragnehmer Neue Media Marketing verpflichtet, die Website in den Verfügungsbereich des Auftraggebers zu übertragen. Er kann dies durch Heraufladen der Daten auf einen vom Auftraggeber angegebenen und durch Übermittlung der Zugangsdaten zugänglich gemachten Server, durch Übergabe eines körperlichen Datenträgers oder auf sonstige, dem Auftraggeber zumutbare Weise bewerkstelligen.

 

  • 4 Gestaltungsfreiheit und Vorlagen, Monatliche Pakete und SEO
  • Der Auftragnehmer Neue Media Marketing hat Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Erstellung Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Der Auftragnehmer Neue Media Marketing behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
  • Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann der Auftragnehmer Neue Media Marketing eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen.
  • Der Auftragnehmer Neue Media Marketing garantiert in keiner Weise für eine Top Platzierung bei Google oder anderen Suchmaschinen. Die Suchmaschinenoptimierung erfolgt nach besten Gewissen und technischen Anforderungen. Ob ein Platz in den vorderen Rankings erreicht wird obliegt allein dem Suchmaschinenanbieter.

 

  • 5 Leistungspflichten des Auftraggebers
  • Der Auftraggeber ist während der gesamten Zeit der Entwicklung des Pflichtenhefts für die Website und ihrer Herstellung durch den Auftragnehmer Neue Media Marketing zur angemessenen Mitwirkung verpflichtet. Zur angemessenen Mitwirkung zählt insbesondere die Überlassung aller Daten und Informationen, die für die Entwicklung des Pflichtenhefts und Herstellung der Website erforderlich sind. Der Auftraggeber kann bis zum Zeitpunkt der Freigabe des Pflichtenheftes Wünsche äußern.
  • Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer Neue Media Marketing bei der Erstellung des Pflichtenheftes (§ 3 Abs. 1 dieses Vertrages) unterstützen, um dem Auftragnehmer Neue Media Marketing die Erstellung des Pflichtenhefts zu ermöglichen.
  • Nach Erstellung des Pflichtenhefts für die Website (§ 3 Abs. 1 dieses Vertrages) durch den Auftragnehmer Neue Media Marketing ist der Auftraggeber verpflichtet, dieses sorgfältig und gewissenhaft zu prüfen. Wenn das Pflichtenheft den Anforderungen des § 3 Abs. 1 dieses Vertrages im Wesentlichen entspricht, ist der Auftraggeber verpflichtet, das Pflichtenheft durch Erklärung in Textform (§ 126 b BGB) freizugeben.
  • Nach Fertigstellung der Website (§ 3 Abs. 6 dieses Vertrages) ist der Auftraggeber zur Abnahme der Website verpflichtet, sofern die Website im Wesentlichen funktionsfähig und mangelfrei ist. Die Abnahme ist in Textform (§ 126 b BGB) freizugeben.
  • Spätestens nach Freigabe des Pflichtenhefts hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer Neue Media Marketing eigenverantwortlich alle zur Entwicklung und Erstellung der Website erforderlichen Inhalte zur Verfügung zu stellen. Für die Beschaffung und den Rechteerwerb an diesen Inhalten ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Der Auftragnehmer Neue Media Marketing ist nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Inhalte zu überprüfen, insbesondere nicht im Hinblick darauf, ob sie geeignet sind, den mit der Erstellung der Website verfolgten Zweck zu erreichen.
  • Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer Neue Media Marketing weiterhin folgende Informationen unverzüglich spätestens nach Freigabe des Pflichtenhefts in folgender Form zur Verfügung zu stellen:

 

  1. Metatext-Informationen: schriftlich oder per E-Mail;
  2. Vorgaben und Weisungen für die Gestaltungen der Website: schriftlich oder per E-Mail;
  3. Technische Vorgaben (URL, Host, Mailweiterleitung u.ä.): schriftlich oder per E-Mail.

 

  • 6 Vergütung / Zahlungsmodalitäten
  • Nach Abnahme der Website wird der Auftragnehmer Neue Media Marketing dem Auftraggeber die vertraglich geschuldete Vergütung in Rechnung stellen (Schlussrechnung). Die Schlussrechnung ist innerhalb von zehn Werktagen zur Zahlung fällig.
  • Bei Buchung eines monatlichen Paketes fallen sämtliche Kosten für die angegebene Vertragslaufzeit (6 oder 12 Monate) jeweils im Jahr voraus oder am Anfang der Monats bei monatlicher Zahlweise an.
  • Die vereinbarten Preise sind Nettopreise. Zölle, Lizenzgebühren, auch nachträglich entstehende Abgaben etc. werden dem Auftraggeber ebenfalls in Rechnung gestellt.
  • Unabhängig von der Vergütung gemäß Abs. 1 ist der Auftraggeber verpflichtet, jeglichen Mehraufwand, der daraus resultiert, dass der Auftraggeber seinen Verpflichtungen gemäß § 3 dieses Vertrages nicht nachgekommen ist, den Auftragnehmer Neue Media Marketing mit einem gesondert vereinbarten Stundensatz zu vergüten. 
Folgende Zusatzvereinbarungen werden getroffen: Als vergütungspflichtige Mehraufwendungen gelten in jedem Fall Aufwendungen, die der Auftragnehmer Neue Media Marketing tätigt, weil der Auftraggeber nach Freigabe des Pflichtenhefts Änderungen vorgenommen hat, die sich auf Leistungen beziehen, die bereits freigegeben bzw. abgenommen worden sind.
  • Der Auftragnehmer Neue Media Marketing ist berechtigt, dem Auftraggeber in angemessenen zeitlichen Abständen Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen. Die Höhe der Abschlagszahlungen richtet sich nach den jeweils bereits erbrachten Leistungen des Auftragnehmers Neue Media Marketings. Die Abschlagsrechnungen sind innerhalb von zehn Werktagen zur Zahlung fällig.
  • Bei Aufträgen die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, sowie Aufträge die größeren Umfang mit sich bringen und somit eine hohe finanzielle Vorleistung für den Auftragnehmer Neue Media Marketing bedeutet, ist dieser berechtigt, Vorschussrechnung und/oder Teilabrechnungen in angemessener Höhe zu stellen, welche ebenfalls ohne Abzug sofort fällig werden.
  • Sonstige Tätigkeiten, Entwürfe oder Skizzen, die dem Auftraggeber vom Auftragnehmer Neue Media Marketing vorgelegt werden, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
  • Werden die Entwürfe später oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist der Auftragnehmer Neue Media Marketing berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.
  • Der Auftragnehmer Neue Media Marketing behält sich das Eigentum aller überlassenen Unterlagen, Skripte, Skizzen, Reinzeichnungen etc. pp. bis zur endgültigen Zahlung des Auftraggebers vor. Urheberrechtliche Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Bezahlung aller Rechnungen auf den Auftraggeber über.
  • Ein Mitwirken des Auftraggebers oder eine sonstige Mitarbeit hat keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Ein Abzug ist in keiner Weise gestattet, es sei denn, es wurde im Voraus vereinbart.
  • Sollte der Auftraggeber in Zahlungsverzug kommen, ist es dem Auftragnehmer Neue Media Marketing gestattet, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über den jeweiligen Basiszinssatz der deutschen Bundesbank zu verlangen. Die Geltendmachung eines eventuell eingetretenen höheren Schadens bleibt dem Auftragnehmer Neue Media Marketing vorbehalten.
  • Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber allein zu vertreten hat, zum Beispiel Nichtzahlung der Vorschussrechnung, Verzug bei der Beibringung von Unterlagen etc. pp. so erhöht sich der Nettoauftragswert um 30 % bei Verzug von 3 Monaten und um 75 % bei Verzug von 6 Monaten.
  • Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
  • Wie unter Ziffer 2.3 bereits festgehalten, bevollmächtigt der Auftraggeber den Auftragnehmer Neue Media Marketing notwendige Fremdleistungen wie Lizenzen etc. zu ordern, welche zur Auftragserfüllung notwendig werden. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Agentur für diese Fremdleistungen freizustellen, insbesondere die Kosten zu übernehmen.

 

  • 7 Quellcode, Weiterentwicklung, Nutzungsrechte, Namen- und Kennzeichnungsrechte, Eigentumsvorbehalt, Urheberrecht, Mitwirkung
  • Der Auftraggeber bestätigt und versichert, dass die von ihm zur Verfügung stellten Daten, Vorlagen, Bilder, Texte, Dateien etc. im urheberrechtlichen Eigentum des Auftraggebers stehen und somit frei von Rechten Dritter sind, sodass Dritte in ihren Rechten nicht verletzt werden. Eine Prüfung von Seiten des Auftragnehmers Neuen Media Marketing erfolgt nicht. Sollte die Vorlage, die Datei, die Daten etc. nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer Neue Media Marketing für Ansprüche Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten und Dateien sowie der eingerichteten Domain von allen Ersatzansprüchen frei.
  • Der Auftraggeber verpflichtet sich, stets Kopien von den übergebenen Daten und Unterlagen für sich selbst zu fertigen um eine eventuelle weitere Übersendung sicher zu stellen. Sollte es beim Übertragungsweg, welcher Art auch immer, zu Verlusten von Daten, Unterlagen etc. kommen, kann der Auftragnehmer Neue Media Marketing hierfür nicht in die Haftung genommen werden. Der Auftraggeber allein trägt die Verantwortung für die Übermittlung der Daten.
  • Im Wege der Übermittlung ist dem Auftraggeber bekannt, dass beim Übertragungsweg, trotz höchster Sicherheitsstandards, die Möglichkeit besteht, übermittelte Daten abzugreifen bzw. abzuhören. Für dieses Risiko übernimmt allein der Auftraggeber die Verantwortung.
  • Sollten Mängel, Beschädigungen oder dergleichen bei Datenträgern vorliegen, ist auch hier der Auftragnehmer Neue Media Marketing haftungsmäßig nicht belangbar außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  • Die Haftung des Auftragnehmers Neue Media Marketings ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen können.
  • Für den Fall des Datenverlustes des Auftragnehmers Neue Media Marketings, trotz stetigen Backup der Daten, ist der Auftraggeber verpflichtet, die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.
  • Reinzeichnungen, Skizzen sprich Entwürfe sowie fertige Daten und Dateien unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
  • Nach Ausgleich sämtlicher mit dem Auftrag verbundenen Rechnungen und somit Forderungen gegenüber dem Auftraggeber, wird der Auftragnehmer Neue Media Marketing dem Auftraggeber die Nutzungsrechte der in Auftrag gegebenen Arbeit in dem Umfang übertragen, wie dies für den Auftrag vereinbart ist (einfaches Nutzungsrecht). Im Zweifel erfüllt der Auftragnehmer Neue Media Marketing die Verpflichtung durch Einräumung nicht ausschließlicher Nutzungsrechte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland für die Einsatzdauer.
  • Der Auftragnehmer Neue Media Marketing stellt dem Auftraggeber den Quellcode vollständig zur Verfügung und räumt ihm sämtliche Nutzungsrechte an der vertragsgegenständlichen Website für alle bekannten und unbekannten Nutzungsarten ausschließlich, unwiderruflich und ohne inhaltliche, räumliche oder zeitliche Beschränkung vollumfänglich ein. Die Rechtseinräumung ist insbesondere nicht auf Nutzungen im Internet beschränkt, sondern umfasst auch die Verwertung auf andere Arten und Weisen, z.B. in Rundfunk und Fernsehen, auf CD-ROM, in Printversionen sowie auf alle anderen möglichen Arten. Der Auftraggeber ist im Falle der Verwertung auf andere Art und Weisen für die Beschaffung von Nutzungsrechten für Inhaltselemente verantwortlich, soweit sie nicht bereits von den Nutzungsrechten umfasst sind, die vom Auftragnehmer Neue Media Marketing im Namen und in Rechnung des Auftraggebers erworbenen worden sind.
  • Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte durch den Auftraggeber bedarf der schriftlichen Zustimmung von Neue Media Marketing.
  • Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit begründen kein Mit-Urheberrecht.
  • Die Übergabe des Quellcodes und die Einräumung der Nutzungsrechte werden gem. § 158 Abs. 1 BGB erst wirksam, wenn der Auftraggeber die gem. § 4 dieses Vertrages geschuldete Vergütung samt bisheriger Auslagen vollständig bezahlt hat.
  • Der Auftragnehmer Neue Media Marketing hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden.
  • Der Auftragnehmer Neue Media Marketing ist jederzeit, auch wenn Neue Media Marketing das ausschließliche Nutzungsrecht gewährt hat, berechtigt, Entwürfe und Vervielfältigungen im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.
  • Lieferverpflichtungen bzw. Übersendung sind dann erfüllt, sobald die Arbeit bzw. die Leistung zur Versendung gelangt ist.
  • Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn der Auftraggeber etwaige Mitwirkungspflichten (z.B. Beschaffung von Unterlagen, Texten, Bildern Freigaben) ordnungsgemäß erfüllt hat.
  • Der Auftraggeber ist berechtigt, die vertragsgegenständliche Website zu bearbeiten, nachträglich zu ändern, zu ergänzen, zu erweitern, ganz oder teilweise auszutauschen oder zu löschen, sie selbst oder durch andere Dritte umzugestalten, zu zerlegen, neu zusammenzusetzen oder in andere Sprachen zu übersetzen. Der Auftragnehmer Neue Media Marketing wird in Bezug auf die Website oder einzelne Webseiten keinen Entstellungsschutz in Anspruch nehmen, außer wenn ein grober Verstoß gegen seine Urheberpersönlichkeitsinteressen vorliegt. Im Zweifel kann der Auftragnehmer Neue Media Marketing verlangen, dass er im Zusammenhang mit der veränderten Website nicht bzw. nicht mehr genannt wird.
  • Sämtliche an der Website oder einzelnen ihrer Teile oder durch Benutzung auf der Website entstehenden Namens-, Titel- und Kennzeichenrechte liegen beim Auftraggeber.

 

  • 8 Mängel
  • Für Mängel hinsichtlich der Funktionsfähigkeit der Website haftet der Auftragnehmer Neue Media Marketing nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen des Werkvertragsrechts (§§ 633 ff. BGB). Ferner haftet der Auftragnehmer Neue Media Marketing auch dafür, dass die erstellte Website den vertraglichen Spezifikationen und dem Pflichtenheft in der vom Auftraggeber freigegebenen Form entspricht.
  • Der Auftraggeber hat die Website unverzüglich nach der Ablieferung oder dem Zugänglichmachen im Internet durch den Auftragnehmer Neue Media Marketing, soweit dies nach ordnungsgemäßer Geschäftslage tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, dem Auftragnehmer Neue Media Marketing unverzüglich Anzeige zu machen.
  • Unterlässt der Auftraggeber die Anzeige, so gilt die Website als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.

 

  • 9 Haftung
  • Der Auftragnehmer Neue Media Marketing haftet für die sorgfältige und fachgerechte Erbringung seiner vertraglichen Leistungen sowie deren Mangelfreiheit. Die Agentur verantwortet sich darüber hinaus, die überlassenen Dokumente, Daten, Bilder sprich Vorlagen etc. pp. sorgfältig zu behandeln.
  • Der Auftragnehmer Neue Media Marketing haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer Neue Media Marketing nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Personen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.
  • Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers Neue Media Marketings.
  • Der Auftragnehmer Neue Media Marketing garantiert, dass die von ihm selbst erstellten oder beschafften Inhalte sowie die Gestaltung und die von ihm eingebrachten Ideen zur Erstellung der Gesamt-Website nicht in rechtswidriger Weise in Rechte Dritter eingreifen. Er stellt den Auftraggeber hiermit von jeglichen Ansprüchen in diesem Zusammenhang frei und ersetzt ihm die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.
  • Der Auftraggeber garantiert, dass die von ihm selbst zur Verfügung gestellten, zur Entwicklung und Erstellung der Website erforderlichen Inhalte nicht in rechtswidriger Weise in Rechte Dritter eingreifen. Er stellt den Auftragnehmer Neue Media Marketing hiermit von jeglichen Ansprüchen in diesem Zusammenhang frei und ersetzt ihm die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.
  • Eine Haftung des Auftragnehmers Neue Media Marketing, welche unter Vollmacht bzw. ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers Aufträge gegenüber Drittleistungen/ Fremdleistungen gegeben hat, ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer Neue Media Marketing von allen Ersatzansprüchen diesbezüglich frei.
  • Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller an die Werbeagentur übergebenen Vorlagen, Daten, Skripte, etc. berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber Neue Media Marketing von allen Ersatzansprüchen frei, insbesondere auch dann, wenn der Auftragnehmer Neue Media Marketing im Laufe der Tätigkeit Bedenken kundgibt, welche die Zulässigkeit der Maßnahmen betrifft. Die Anmeldung solcher Bedenken hat unverzüglich und vor allem schriftlich bei Bekanntwerden zu erfolgen. Eine Prüfungspflicht und somit auch Haftung für etwaige Verstöße gegen wettbewerbsrechtliche, urheberrechtliche und/ oder warenzeichenrechtliche Rechte, deren Zulässigkeit und/ oder Eintragungsfähigkeit der Arbeiten besteht nicht. Erachtet der Auftragnehmer Neue Media Marketing für eine durchzuführende Maßnahme eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt nach Absprache mit einem gesetzlichen Vertreter vom Auftragnehmer Neue Media Marketing die Kosten hierfür der Auftraggeber.
  • Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Reinausführungen und Reinzeichnungen etc. pp. entfällt jede Haftung für den Auftragnehmer Neue Media Marketing. Darüber hinaus bestätigt der Auftraggeber mit der Freigabe die Richtigkeit und Vollständigkeit des Werkes.
  • Der Auftraggeber ist verpflichtet, die vom Auftragnehmer Neue Media Marketing gelieferten Arbeiten und Leistungen unverzüglich nach Erhalt, in jedem Falle aber vor einer Weiterverarbeitung, zu überprüfen. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werkes schriftlich beim Auftragnehmer Neue Media Marketing anzuzeigen. Bei einer verspäteten Rüge wird das Werk als mangelfrei betrachtet.
  • Bei Vorliegen von Mängeln steht der Neuen Media Marketing das Recht zur zweimaligen Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Zeit zu.
  • Soweit Leistungen von Dritten betroffen sind, wie zum Beispiel die Nutzung einer Domain, übernimmt der Auftragnehmer Neue Media Marketing keine Gewähr für die dauerhafte Nutzung. Die Nutzung richtet sich nach den in jedem Land geltenden Regeln der Registrierungsorganisationen. Der Auftragnehmer Neue Media Marketing übernimmt keine Haftung für Produkte und Dienstleistungen von Fremdanbietern angeboten werden.

 

  • 10 Impressum und Datenschutzerklärung

Der Auftragnehmer Neue Media Marketing haftet nicht für das von ihm erstellte Impressum sowie nicht für die von ihm erstellte Datenschutzerklärung.

 

  • 11 Geheimhaltung / Datenschutz
  • Der Auftragnehmer Neue Media Marketing verpflichtet sich, keine ihm während seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie vertraulichen Informationen des Auftraggebers und dessen Auftraggebern ohne vorherige Zustimmung des Auftraggebers zu verwerten oder dritten Personen mitzuteilen. Gleiches gilt für die ihm übergebenen Unterlagen und mitgeteilten Kenntnisse.
  • Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien, Vertraulichkeit über den Inhalt dieses Vertrages und über die bei dessen Abwicklung gewonnenen Kenntnisse zu wahren.
  • Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
  • Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die Verpflichtung gemäß Abs. 1 und Abs. 2. zahlt der Auftragnehmer Neue Media Marketing an den Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 500,00€. Bei fortdauernden Verstößen wird die Vertragsstrafe für jeden Monat neu verwirkt.

 

  • 12 Kündigung
  • Dieser Vertrag kann nur aus wichtigem Grund (§ 314 Abs. 1 BGB) gekündigt werden. Die Kündigung ist in Textform (§ 126 b BGB) zu erklären. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn
    1. der Auftragnehmer Neue Media Marketing Pflichten aus diesem Vertrag in grober Weise verletzt;
    2. der Auftraggeber seine Pflichten aus diesem Vertrag -insbesondere seine in § 3 dieses Vertrages beschriebenen Mitwirkungspflichten – in grober Weise verletzt;
    3. über das Vermögen eines Vertragspartners das Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder dessen Eröffnung mangels einer den Kosten des Verfahrens entsprechenden Insolvenzmasse abgelehnt worden ist.
  • Im Falle der fristlosen Kündigung des Vertrages durch den Auftraggeber aus wichtigem Grund ist der Auftragnehmer Neue Media Marketing verpflichtet, dem Auftraggeber unverzüglich die bis dahin erstellte Version der Website zu übergeben.
  • Bei wirksamer Beendigung dieses Vertrages durch den Auftraggeber gehen alle Nutzungsrechte an bereits erstellten Webseiten sowie das Eigentum an allen Verkörperungen hiervon gegen Zahlung in Höhe des Wertes der bereits erbrachten Leistungen auf den Auftraggeber über.

 

  • 13 Referenzen, Anerkennung der Urheberschaft
  • Der Auftragnehmer Neue Media Marketing darf den Auftraggeber auf seiner Website oder in anderen Medien als Referenzauftraggeber nennen. Der Auftragnehmer Neue Media Marketing darf ferner die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen, es sei denn, der Auftraggeber kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen.
  • Der Auftragnehmer Neue Media Marketing hat Anspruch auf Nennung seines Namens als Urheber in Form eines Vermerks auf jeder von ihm erstellten Webseite. Er darf diesen Copyright-Vermerk selbst anbringen und der Auftraggeber ist nicht dazu berechtigt, ihn ohne Zustimmung des Auftragnehmer Neue Media Marketings zu entfernen.

 

  • 14 Schlussbestimmungen
  • Alle Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages oder weiterer vertraglicher Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  • Sollte der Vertrag unwirksame Regelungen enthalten, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Die Parteien sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem Vertragsziel unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Interessen beider Parteien am nächsten kommt. Ebenso ist zu verfahren, sollte sich bei der Durchführung des Vertrages eine ergänzungsbedürftige Regelungslücke zeigen.
  • Auf den vorliegenden Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anwendbar.
  • Gerichtsstand für alle sich diesem oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergebenen Streitigkeiten ist Hannover.
  • Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzungen am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der Unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.